AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( AGB ) Webboost365


Stand: September 2022

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche rechtlichen Vereinbarungen zwischen Webboost365, im Folgenden als „Webboost365“ bezeichnet, und ihrem Vertragspartner, nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. Die AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Webboost365 nicht explizit der Einbeziehung der AGB des Kunden widerspricht

1.2. Der Kunde bestätigt, dass er die Dienstleistungen von Webboost365 ausschließlich als Unternehmer gemäß § 14 BGB in Verbindung mit seiner geschäftlichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

1.3. Über etwaige Anpassungen dieser Geschäftsbedingungen wird der Kunde schriftlich informiert. Diese Anpassungen werden als akzeptiert betrachtet, wenn der Kunde keinen schriftlichen Widerspruch einlegt. Ein Widerspruch seitens des Kunden muss innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen an Webboost365 übermittelt werden. Bei rechtzeitiger Widerspruchseinreichung bleibt der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen bestehen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Ein Vertragsverhältnis mit Webboost365 wird durch die Unterzeichnung vor Ort (digital auf Tablet oder Laptop), durch die Übermittlung eines unterschriebenen Vertrags per Fax, E-Mail oder Post oder durch eine Online-Bestellung sowie die darauf folgende Bestätigung des Auftrags seitens Webboost365 begründet.

3. Speicherung des Vertragstextes

Bei einem Online-Vertragsabschluss erfolgt seitens Webboost365 keine Speicherung des Vertragstextes der Bestellung. Dennoch hat der Kunde üblicherweise die Möglichkeit, den Vertragstext vor dem Versenden der Bestellung durch Schritte wie Bildschirmausdrucke, Browserverlauf oder Bildschirmfotos zu sichern.

4. Daten

Der Kunde entbindet Webboost365 von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die bereitgestellten Daten. Webboost365 kann nicht für Datenverlust verantwortlich gemacht werden, es sei denn, dies erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtverschulden oder unter der Voraussetzung, dass Webboost365 dies zu verantworten hat, sämtliche erforderlichen Daten kostenfrei erneut an Webboost365 zu übermitteln.

5. Leistungsumfang

5.1. Die zu erbringenden Dienstleistungen von Webboost365 sind entweder in diesem Vertrag festgelegt, im Angebot auf der Webseite https://www.webboost365.com/ beschrieben oder in der Tarifübersicht aufgeführt, die der Auftragsbestätigung beigefügt ist.

5.2. Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienstleistungen wird lediglich bis zur Schnittstelle zum Internet gewährleistet. Dennoch können Einschränkungen der Verfügbarkeit auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von Webboost365 liegen.

5.3. Das grafische Design unterliegt dem Eigentum von Webboost365. Diese Regelung beeinflusst die Haftung nicht. Der Kunde besitzt weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsende das Recht auf Erhalt des Quellcodes der von Webboost365 erstellten Webseiten oder auf die Herausgabe der von Webboost365 kreierten Grafiken.

5.4. Die für die Erstellung der Internetseite notwendigen Inhalte (wie Texte, Bilder, Logo) werden vom Kunden bereitgestellt. Der Kunde ist verantwortlich dafür zu gewährleisten und sicherzustellen, dass er sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den von ihm an Webboost365 übermittelten Inhalten besitzt. Der Kunde entbindet Webboost365 von jeglichen Ansprüchen und Aufwendungen, die aufgrund einer Rechtsverletzung von Dritten aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte entstehen. Webboost365 übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Falls der Kunde keine eigenen Inhalte verwenden möchte, besteht die Möglichkeit, dass Webboost365 diese kostenpflichtig erstellt.

5.5. Basierend auf den Wünschen und Vorstellungen des Kunden entwirft Webboost365 die Internetseite des Kunden und stellt ihm einen Entwurf zur Verfügung. Der Kunde kann Änderungswünsche gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungsbeschreibung kostenlos per E-Mail kommunizieren. Jegliche Änderungen, die über den Tarif hinausgehen, unterliegen einer Kostenpflicht, es sei denn, Webboost365 trägt die Verantwortung für die Notwendigkeit der Änderung. Eine umfassende Neugestaltung oder ein Neuaufbau der Webseite sind nicht in den Serviceleistungen enthalten und können separat beauftragt werden.

5.6. Nachdem der Kunde den Entwurf der Internetseite bestätigt hat, wird die Webseite von Webboost365 online gestellt. Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung der sachlichen und inhaltlichen Richtigkeit der Webseite und hat gegebenenfalls erforderliche oder gewünschte Änderungen mitzuteilen. Falls Unklarheiten bestehen, ob eine Änderung im Rahmen des vereinbarten Tarifs möglich ist, obliegt die Entscheidung Webboost365. Änderungen, die aufgrund von Webboost365’s Verantwortung nötig sind, werden kostenfrei durchgeführt, während jegliche anderen Änderungen kostenpflichtig sind.

5.7. Webboost365 behält sich das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sofern diese aus technischen oder zeitlichen Gründen unzumutbar sind, die Menge der Änderungen einen akzeptablen Umfang übersteigt oder die Änderungswünsche den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Inhalten nicht entsprechen. Der Kunde wird über die Ablehnung eines Änderungswunsches per E-Mail oder telefonisch informiert.

5.8. Nachdem die Internetseite abschließend fertiggestellt wurde, sind keine weiteren Änderungen möglich. Der Kunde hat jedoch die Option, separate Leistungen in Auftrag zu geben (siehe Abschnitt 9).

5.9. Der technische Betrieb und die Wartung des Internetspeicherplatzes sind im Angebot enthalten. Die inhaltliche Pflege der Internetseite kann von Webboost365 gegen eine Gebühr hinzugebucht werden. Dabei gelten eine Laufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Erfolg und die Qualität der von Webboost365 generierten Werbeimpressionen sowie die schnelle Fertigstellung der Website und eventueller Zusatzleistungen hängen maßgeblich von der Qualität und Pünktlichkeit der Mitarbeit des Kunden ab. Um einen effizienten Ablauf für beide Seiten sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Daten und Informationen unverzüglich nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigungen per E-Mail an [email protected] zu übermitteln. Falls die Website oder eine Zusatzleistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden, insbesondere nicht auf deren Beginn.

7. Domain und E-Mail

7.1. Falls Gegenstand des Vertrages Domains sind, gelten die nachfolgenden Bedingungen zusätzlich. Die verschiedenen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von zahlreichen unterschiedlichen Organisationen verwaltet, häufig auf nationaler Ebene. Jede dieser Organisationen, die für die Domainvergabe zuständig ist, hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains sowie der dazugehörigen Sub-Level-Domains festgelegt. Diese Bedingungen umfassen auch die Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten. Wenn Top-Level-Domains Bestandteil des Vertrages sind, gelten ergänzend die jeweiligen Vergabebedingungen der entsprechenden Organisationen. Informationen zu den aktuellen Richtlinien und Bedingungen können dort eingesehen werden.

7.2. Webboost365 agiert bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains als Vermittler im Auftrag des Kunden gegenüber den jeweiligen Domain-Vergabeorganisationen, nicht in eigenem Namen. Die Zuteilung von beantragten Domains sowie deren Freiheit von Rechten Dritter oder ihre dauerhafte Beständigkeit liegen nicht im Einflussbereich von Webboost365, weshalb für diese Aspekte keine Gewähr übernommen werden kann.

Alle beantragten Domains, die dem Kunden zugeteilt wurden, sind Gegenstand dieses Vertrages. Wenn einzelne Domains aufgrund von Kündigungen durch den Kunden oder aufgrund von verbindlichen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten beendet werden, besteht kein Anspruch auf kostenlose Ersatzdomains.

Die Aktivierung einer Domain kann von Webboost365 erst nach Erhalt der vereinbarten Registrierungsgebühren erfolgen. Sollte der Kunde einen Verlust seiner Domain feststellen, muss er Webboost365 umgehend darüber informieren.

Falls der Kunde beabsichtigt, seine Domain von einem Dritten zurückzuerwerben, ist er dazu verpflichtet, Webboost365 unverzüglich über die Verhandlungen mit dem Dritten in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus muss er Webboost365 das Vorkaufsrecht für den Rückerwerb einräumen, sofern dies die Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt.

Nach Beendigung des Vertrages kann Webboost365 die Domain des Kunden freigeben, wodurch sämtliche Rechte des Kunden aus der Registrierung erlöschen. Wenn von Dritten Ansprüche wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Rechtsverletzungen gegenüber Webboost365 geltend gemacht werden, ist Webboost365 berechtigt, die Domain des Kunden sofort in die Pflege des Registrars zu übergeben und die Online-Präsenz des Kunden zu sperren.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor der Beantragung einer Domain eine Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen durchzuführen. Durch die Bestellung der Domain gilt diese Prüfung als abgeschlossen. Falls der Kunde seine Rechte an der Domain verliert, muss er dies unverzüglich melden. Änderungen der beantragten Domain nach der Registrierung beim jeweiligen Registrar sind nicht möglich. Bei gewünschten Änderungen wird nach Absprache und Bestätigung eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

7.3. Falls in einem gewählten Webboost365-Tarif eine E-Mail-Funktion enthalten ist, variieren die Anzahl der E-Mail-Adressen, die Speicherkapazität, die maximale Empfangsgröße und die Art des Zugangs zum E-Mail-Postfach je nach der ausgewählten Produktvariante. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sämtliche von ihm oder über seine Zugangsdaten erstellte Inhalte (wie E-Mails, Forenbeiträge, Mailinglisten-Beiträge usw.) eigenständig zu verwalten.

8. Haftung

8.1. Webboost365 behält sich das Recht vor, die bereitgestellten Leistungen zu erweitern, anzupassen, zu entfernen oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf den technischen Fortschritt, zur Vermeidung von Missbrauch oder wenn es als notwendig erachtet wird. Sollten sich die technischen, rechtlichen oder geschäftlichen Rahmenbedingungen ändern und dadurch die Erfüllung der vertraglichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Angebot oder einem Teil des Angebots erheblich beeinträchtigt werden, behält sich Webboost365 das Recht vor, die angebotenen Dienste anzupassen, einzustellen oder gegen eine erweiterte Vergütung fortzuführen.

8.2. Webboost365 wird den Kunden rechtzeitig über jegliche wesentliche Beeinträchtigung im oben genannten Sinne informieren. In einem solchen Fall wird Webboost365 entweder eine angemessene Anpassung der Vergütung anfordern oder die notwendige Änderung vornehmen. Alternativ kann Webboost365 die Erbringung der Leistung nach einer angemessen angekündigten Frist einstellen.

8.3. Sofern der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Ankündigung der Änderungen schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt, gelten die Änderungen als akzeptiert. Webboost365 wird in der Mitteilung besonders auf diese Frist und ihre Konsequenzen hinweisen.

9. Datenschutz

Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht werden können. Außerdem können diese Daten bei Bedarf an Dritte übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung von Informationen, die für die Anmeldung oder Änderung einer Domain (Internetadresse) erforderlich sind.

10. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Gebühren startet bei Vertragsschluss und spätestens nach Einrichtung der Websites. Durch die Unterzeichnung des Vertrags erteilt der Kunde Webboost365 eine SEPA-Basis-Vollmacht zur Abbuchung sämtlicher fälliger Beträge per Lastschrift. Falls der Kunde Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, behält sich Webboost365 das Recht vor, weitere Leistungen auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist. Die daraus resultierenden Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, kann Webboost365 eine Kostenpauschale in Höhe von 5,99 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erheben, sofern der Kunde dafür verantwortlich ist. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Kostenpauschale. Falls der Kunde Einwände wegen Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung erheben möchte, muss er dies spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt des Rechnungsabschlusses tun. Wenn der Kunde seine Einwände schriftlich geltend macht, genügt es, wenn diese innerhalb der einwöchigen Frist versandt werden. Unterlassene rechtzeitige Einwände gelten als Zustimmung.

11. Markenrechte / Copyrights

11.1. Der Kunde trägt die volle rechtliche Verantwortung in Bezug auf den Urheberschutz, Jugendschutz, das Presserecht sowie das „Recht am eigenen Bild“. Bei Veröffentlichungen, die auf Kundenanfrage erstellt werden, dürfen nur Texte und Bilder veröffentlicht oder zur Veröffentlichung bereitgestellt werden, für die entsprechende Nutzungsrechte vorliegen und für die gegebenenfalls die erforderliche Zustimmung von abgebildeten Personen eingeholt wurde. Das Copyright, Marken- und Urheberrecht an allen von Webboost365 erstellten Werken verbleibt bei Webboost365.

11.2. Webboost365 ist berechtigt, als Urheber auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt Webboost365 zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen..

11.3. Der Kunde gewährt Webboost365 das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die Unternehmensbezeichnung des Kunden samt Website und Logo zu Referenzzwecken im Vertrieb und Marketing zu verwenden, einschließlich Verlinkung (z.B. online, in Broschüren, Publikationen).

12. Rechteübertragung

12.1. Webboost365 behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Sollte eine Vertragsübernahme erfolgen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist fristlos zu kündigen.

12.2. Eine Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist für den Kunden nur nach vorheriger Zustimmung durch Webboost365 gestattet.

13. Haftung

13.1. Der Kunde bestätigt, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten (wie z.B. Texte, Fotos, Logos und Grafiken) berechtigt ist und sämtliche geltenden rechtlichen Vorschriften einhält. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass die von ihm bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und im Einklang mit geltendem Recht stehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Inhalte seiner Websites und stellt Webboost365 uneingeschränkt und ohne Höhenbegrenzung von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Wettbewerbsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Namens- oder Markenrechtsverletzungen sowie anderen rechtlichen Ansprüchen frei. Webboost365 ist nicht verpflichtet, die von dem Kunden bereitgestellten Daten inhaltlich zu überprüfen.

13.2. Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Webboost365 sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Webboost365 selbst oder seinen Erfüllungsgehilfen. Die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Handlung stattgefunden hat, die den Schadensersatzanspruch auslöst. Sofern die gesetzlichen Vorschriften zu einer kürzeren Verjährungsfrist für Webboost365 führen, gelten diese Regelungen.

13.3. Die Haftung von Webboost365 ist auf die für ähnliche Geschäfte dieser Art üblichen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder spätestens bei der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

13.4. Webboost365 haftet nicht für indirekte Schäden, die aus Vertragsverletzungen resultieren, es sei denn, diese resultieren aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erfüllung des Vertragszwecks wesentlich sind. In solchen Fällen bleibt die Haftung von Webboost365 bestehen.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, welche als „Grundlaufzeit“ bezeichnet werden und mit dem Vertragsschluss beginnen. Eventuell gewährte Freimonate bewirken eine Verschiebung des Beginns der Grundlaufzeit entsprechend nach hinten. Sofern keine Kündigung von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die gewählte Grundlaufzeit.

14.2. Im Verlauf des ersten Vertragsjahres sind sämtliche Kosten für die Nutzung der Websites, eventuell inbegriffene Domains und Hostings, die Nutzung des Kundenportals sowie die technische Pflege inbegriffen. Nach Ablauf dieses Zeitraums beträgt die monatliche Gebühr 24,99 € netto. Dadurch bleiben auch alle zuvor genannten Serviceleistungen weiterhin verfügbar. Das erste Vertragsjahr beginnt entweder mit der Online-Schaltung der von Webboost365 erstellten Websites oder spätestens ein Jahr nach der Buchung oder dem Umzug der ersten Domain.

15. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

15.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Webboost365 und dem Kunden sowie für die Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen ist.

15.2. Die Gerichtsstandvereinbarung ist sowohl für inländische als auch für ausländische Kunden gleichermaßen bindend.

15.3. Gerichtsstand ist Berlin.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag wurden nicht mündlich getroffen.

16.2. Falls eine Regelung dieses Vertrages unwirksam ist oder wird, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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